Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Gutachten und Schadensregulierung.
Ein unabhängiger Kfz‑Gutachter bewertet Schäden und Fahrzeugwerte neutral, ohne Einfluss von Versicherungen oder Werkstätten.
Bei unverschuldeten Unfällen oder größeren Schäden ist ein Gutachten erforderlich, um Ihre Ansprüche vollständig durchzusetzen.
Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt in der Regel die gegnerische Versicherung die Kosten für das Gutachten.
In der Regel stellen wir Ihnen das Gutachten innerhalb von 24 bis 48 Stunden nach Begutachtung zur Verfügung.
Häufig verlangen Versicherungen lediglich ein Kostenvoranschlag zur Ermittlung der Reparaturkosten. Damit spart diese bares Geld, möglicherweise auf Ihre Kosten. Denn, ein Kostenvoranschlag enthält keine Angaben zum merkantilen Minderwert, nimmt keinerlei Differenzierung zu überlagernden Alt- und Vorschäden vor und umfasst keine Angaben zu Nebenkosten wie Nutzungsausfall oder voraussichtliche Werkstatt Standzeit. Zuletzt hat ein Kostenvoranschlag keine beweissichernde Funktion, da er in der Regel keine Fotodokumentation umfasst.
Nein. Sofern das Gutachten die Empfehlung der Wiederherstellung ausspricht, können Sie die theoretisch erforderlichen Reparaturkosten verlangen, ohne Ihr Fahrzeug tatsächlich reparieren zu lassen.